Der Hanauerhof und seine Geschichte
Ehemals war der Hanauer Hof im Besitz des Klosters Otterberg. Vor 875 Jahren schenkte Abt Eckart von Sinsheim den Otterberger Mönchen. Er verhänget den „Blutzehnten“ auf den Hof „Hageauwe“ bei Dielkirchen. Dieser Schenkung stimmte auch der Priester Johannes von Dielkirchen zu. Die Abgabe bestand damals aus Naturalien dem sogenannten „Blutzehnt oder Fleischzehnt“. Diese erste urkundliche Nennung kennzeichnet die Lage des Hanauerhofes durch seinen Namen. Der soviel bedeutet wie: eine Aue und ein eingefriedeten Grundstück, oder an einem Wäldchen gelegen. Kaiser Heinrich VI stellte 1195 dem Kloster einen Schutzbrief für die Schenkung aus. 1292 schenkte Raugraf Georg II , (Lehnsherr von Stolzenberg) dem Kloster Otterberg den Berg Bannholz. Er und seine Frau Margarete wollten dort viele Weinberge angelegt wissen. ZU dieser Zeit ging der gesamte Hof an das Kloster Otterberg. Außer die Abgaben für Weinberge befreite der Raugraf den Besitz von allen anderen Abgaben. Und bekam so seine letzte Ruhe in der Otterberger Kirche. Immer am Donnerstag nach St. Martin fand in „Menzweiler“ (Mannweiler) um 1429 das Menzweilerer Gerichtstum statt. An jenem nahm auch ein Hofmann mit Knecht von „Hanauwen“ teil. Vom 12. bis 15. Jahrhundert liegen keine Eintragungen über den Hanauerhof als zinspflichtiger Platz der Landsburg Stolzenberg vor. Es ist davon auszugehen dass zu dieser Zeit der Hof verfallen oder verlassen war. Luftaufnahmen zeigen auf einem benachbarten Acker Umrisse von Häusern die auf ein Dorf hinweisen. Ob damals ein komplettes Dorf, odoer ein Hof standen ist unklar. 1699 wurde der Hanauer Hof Hans Valentin Miedling und den „Kellerischen Bauern“ im Erbbestand überlassen. Die Erbbeständer haben ihr notdürftiges Brennholz aus dem 108 kleinen Morgen Wald “Steckerich“ bezogen, wie Amtsaufzeichnungen dokumentieren. Sie mussten einen Teil abgeben. Bis 1796 wurde so dem Hanauerhof nur eine bestimmte Menge Holz überlassen. Während der Zeit Der französischen Herrschaft kamen die Erbständer mit ihrer Pacht in Rückstand. Was 1801 vermerkt wurde. In jener Zeit veränderten sich die damaligen Eigentums- und Rechtsverhältnisse. Die der geistlichen Güterverwaltung unterstehenden Ländereien und Wälder des Hanauerhofes gingen infolge in Privatbesitz über.